Fremdenverkehrsbeitrag

Ein Fremdenverkehrsbeitrag wird von allen selbstständig tätigen Personen und allen Unternehmen erhoben, denen durch den Fremdenverkehr in der Stadt Norden unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden.

 

Die Einnahmen werden für die Fremdenverkehrs-

einrichtungen sowie für die Förderung des Fremdenverkehrs verwendet.

 

 



Für die Beitragsberechnung ist der steuerbare Umsatz des laufenden Jahres maßgebend. Der Beitrag nach dem steuerbaren Umsatz - ersatzweise der Bruttoeinnahme - berechnet sich hierbei, indem der im Geltungsbereich der Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Stadt Norden erzielte steuerbare Umsatz mit einem Mindestgewinnsatz, einem Vorteilssatz und mit einem Beitragssatz multipliziert wird.

Die näheren Einzelheiten (u. a. Mindestgewinnsatz, Vorteilssatz und Beitragssatz) entnehmen Sie bitte der

Fremdenverkehrsbeitragssatzung.pdf

 

Hier können Sie sich die Beitragserklärung zur Berechnung des Fremdenverkehrsbeitrags downloaden:

Fremdenverkehrsbeitrag Vermieter.pdf

Sie haben Fragen zum Fremdenverkehrsbeitrag? Die Stadt Norden hilft Ihnen gerne weiter!

Ansprechpartner Stadt Norden:
Heiko Feldmann
Tel.: (0 49 31) 92 3-2 22
Fax: (0 49 31) 92 3-4 56
E-Mail: heiko.feldmann‎@‎norden.de

Klassifizierung

Stadt Norden

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