Stand: 25.05.2022
Liebe Gäste, Vermieter und Leistungsträger,
die niedersächsische Landesregierung hat zum 25.05.2022 eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht.
Aktuell gelten für touristische Beherbergungen keine besonderen Auflagen. Im Öffentlichen Personen- und Nahverkehr gilt nach wie vor eine Maskenpflicht (FFP2). Ansonsten beruht das Tragen einer Maske in den meisten Einrichtungen auf freiwilliger Basis. Die Verordnung mit den aktuellen Bestimmungen gilt mindestens bis zum 22.06.2022.
Eine Übersicht aller neuen Regelungen im Land Niedersachsen finden Sie hier. Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Reisen & Tourismus finden Sie hier.
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