Häufig gestellte Fragen zum Gästebeitrag
Welche Personen sind gästebeitragspflichtig?
- Alle Personen, die sich in dem als Nordseeheilbad anerkannten Gebiet (Erhebungsgebiet) aufhalten, ohne in ihm eine Hauptwohnung zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Fremdenverkehrseinrichtungen und zur Teilnahme an den zu Zwecken des Fremdenverkehrs durchgeführten Veranstaltungen geboten wird. Darüber hinaus sind alle Personen gästebeitragspflichtig, die im Gebiet der Stadt Norden außerhalb des anerkannten Gebietes (§ 1 Abs. 1) zu Heil-, Kur- oder Erholungszwecken Unterkunft nehmen.