FAQs – die häufigsten Fragen und Antworten zu Ihrem Urlaub in Norden-Norddeich
Bitte beachten Sie, dass die nachstehenden FAQs sich auf das Thema Urlaub zu Corona-Zeiten bei uns in Norden-Norddeich beziehen. Ausführliche Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Reisen & Tourismus gibt das Land Niedersachsen auf seiner Website.
1.) Worauf muss ich bei einem Besuch in Norden-Norddeich achten?
Wir möchten, dass Sie Ihre Zeit bei uns in vollen Zügen genießen können und sich sicher und wohlfühlen. Zu Ihrem Schutz haben wir daher einige Maßnahmen umgesetzt. Für das Gelingen brauchen wir Ihre Unterstützung.
Bitte tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz (Mund und Nase müssen bedeckt sein), wenn kein Abstand von 1,5 Metern möglich ist bzw. generell beim Einkaufen, auf Wochenmärkten sowie in Bussen und Bahnen und auf Fähren. Beachten Sie bitte die entsprechenden Aushänge vor Ort und die allgemein gültigen Hygiene-, Verhaltens- und Abstandsregeln und das regelmäßige Lüften in geschlossenen Räumlichkeiten (AHA+L-Regeln).
2.) Sind Tagesausflüge erlaubt?
Tagesausflüge sind nicht grundsätzlich verboten. Jedoch sind alle Bürger/Innen aufgerufen, auf nicht notwendige Reisen - auch zu Verwandten - zu verzichten. Informationen dazu können Sie der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung entnehmen.
Weitere Informationen zum Thema Reisen & Tourismus hat das Land Niedersachsen auf seiner Website zusammengestellt.
3.) Wie verhält es sich mit den Kontaktbeschränkungen?
Bis zum 31. Januar 2021 bestehen Kontaktbeschränkunge - es sind nur noch Zusammenkünfte mit maximal einer weiteren Person pro Haushalt zulässig.
Weitere Informationen zu den Kontaktbeschränkungen können Sie der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung entnehmen.
4.) Hat die Touristinformation geöffnet?
Die Touristinformation ist bis auf Weiteres geschlossen. Unter der Telefonnummer 04931 986 200 sowie per E-Mail info(at)norddeich.de ist sie weiterhin erreichbar.
5.) Welche Sicherheitsmaßnahmen gibt es am Strand?
Wir bitten alle Strandbesucher auf die aktuellen Hygiene-, Verhaltens- und Abstandsregeln zu achten. Bitte achten Sie auf dem Deich, der Promenade, den Wegen und Treppenanlagen auf einen Mindestabstand von zwei Metern.
6.) Haben öffentliche Toiletten geöffnet?
Die Toiletten im Haus des Gastes sind vom 09:00-18:00 Uhr geöffnet.
7.) Finden Stadtführungen statt?
Zurzeit werden keine Stadtführungen angeboten. Informationen zu Führungen erhalten Sie unter www.teemuseum.de.
8.) Welche Veranstaltungen finden statt?
Zurzeit finden keine Veranstaltungen des Tourismus-Service Norden-Norddeich statt. Die Auszeit vom Karneval musste leider abgesagt werden.
Aktuelle Informationen finden Sie unter www.norddeich.de/veranstaltungen.
9.) An wen wende ich mich, wenn ich den Verdacht habe, mich mit dem Coronavirus infiziert zu haben?
Es wurden Corona-Anlaufstellen eingerichtet, damit Sie sich bei Corona-Symptomen testen lassen können - ohne dabei andere Patienten (z. B. in einer Arztpraxis) zu gefährden. Mehr Informationen über die Anlaufstellen erhalten Sie im Video des Bundesministeriums für Gesundheit und unter der Telefonnummer 116 117.
10.) Kann ich meine Unterkunft kostenlos stornieren?
Informationen zu diesem Thema hat der Deutsche Tourismusverband (DTV) auf seiner Website unter FAQ für Gastgeber bereitgestellt.
11.) Wo genau muss in der Öffentlichkeit eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden?
Überall dort, wo auch unter freiem Himmel der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht durchgängig eingehalten werden kann, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Laut Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich vom 1. Dezember 2020 muss eine Mund-Nasen-Bedeckung zwischen 9:00 und 20:00 Uhr in allen Fußgängerzonen der Stadt Norden, dazu zählt auch der Stadtteil Norddeich (beispielweise Fußgängerzone Deichstraße), verpflichtend getragen werden sowie entlang der Osterstraße von Hausnummer 1 bis Hausnummer 16 (Nordseite) und von Hausnummer 147 bis 160 (Südseite). Die Allgemeinverfügung gilt bis zu ihrer Aufhebung, längstens jedoch bis einschließlich 18. Januar 2021; eine Verlängerung ist möglich.
Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Mund-Nasen-Bedeckung hat das Land Niedersachsen auf seiner Internetseite zusammengestellt.
12.) Ist eine Mund-Nasen-Bedeckung auf Fähren Pflicht?
Ja, auch auf Fähren ist eine Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht. Dies ist auch der Fall in den dazugehörigen Gebäuden und in den Wartebereichen. Die Maskenpflicht gilt auf dem gesamten Hafen- und Parkplatzgelände der Reederei Frisia in Norddeich.
13.) Sind Gesichtsvisiere statt einer Alltagsmaske erlaubt?
Nein, Gesichtsvisiere/Faceshields sind nicht gestattet.
Die Verordnung sieht eine textile oder textilähnliche Barriere vor, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache verringert - daher sind auch Schals, Tücher, Schlauchschals oder ähnliches zulässig. Gesichtsvisiere/Faceshields stellen nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts keine vollwertige Alternative zur effektiven Mund-Nasen-Bedeckung dar. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landes Niedersachsen.