Aktuelle Informationen zu den Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie in Norden-Norddeich
Stand: 16.04.2020
Liebe Gäste,
wir haben uns schon sehr auf Sie gefreut. Leider hat uns der Corona-Virus jetzt einen Strich durch die Rechnung gemacht. Bitte beachten Sie Folgendes:
1. Im gesamten Land Niedersachsen ist es allen gewerblichen und privaten Vermietern seit 17.03.2020 untersagt, in ihren Quartieren Urlaubsgäste zu beherbergen. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 18.04.2020 und kann bei Bedarf verlängert werden. Den genauen Wortlaut der Weisung des Sozialministeriums können Sie hier einsehen.
2. Die Einhaltung dieses Verbotes obliegt jedem einzelnen Vermieter selbst. Bitte wenden Sie sich zur Klärung von Details direkt an Ihren Gastgeber.
3. Evtl. beim Tourismus-Service Norden-Norddeich für diesen Zeitraum bereits bezahlte Leistungen (z. B. Gästebeitrag, Strandkorbmiete etc.) erhalten Sie auf Antrag zurückerstattet. Diese Regelung gilt nicht für Saisonkörbe und Jahresgästekarten. Informationen zum Thema Gästebeitrag und Erstattung finden Sie hier.
4. Die „Niedersächsische Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie“ Link verbietet unter anderem alle öffentlichen Veranstaltungen bis zum 19. April 2020. Eine Verlängerung des Verbotes ist möglich.
5. Gemäß der Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich vom 19.03.2020 zur Beschränkung der Beherbergung zu touristischen Zwecken müssen beherbergte Personen ihre Rückreise bereits vollzogen haben, Frist war der 22.03.2020. Laut der aktualisierten Allgemeinverfügung vom 22.03.2020 ist der Aufenthalt von Personen, die sich zu Besuchszwecken aus einem anderen Landkreis oder Stadt, die nicht direkt an den Landkreis Aurich grenzt, untersagt. Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich Sonnabend, den 18. April 2020. Eine Verlängerung ist möglich. Wir bitten freundlich um Beachtung dieser behördlichen Anordnungen. Link zur aktuellen Allgemeinverfügung mit ausführlichen Informationen.
6. Der Landkreis Aurich hat mit Datum vom 16.04.2020 eine Allgemeinverfügung Link zur Einschränkung des touristischen Verkehrs erlassen. In der Zeit vom 17.04.2020 bis einschließlich 03.05.2020 ist das Parken auf öffentlichen Verkehrsflächen und tatsächlich öffentlichen Verkehrsflächen für Wohnmobile und für Gespanne mit Wohnwagen im gesamten Landkreis Aurich untersagt.
Die Stadt Norden möchte die neueste Verfügung zum Anlass nehmen, nochmal an alle Bürgerinnen und Bürger, Einwohnerinnen und Einwohner aus den Umlandgemeinden und Gäste zu appellieren, auch im Hinblick auf die kommenden Ostertage, die angeordneten Maßnahmen zur Reduzierung der sozialen Kontakte einzuhalten und hat folgende Bitte: "Handeln Sie in den kommenden freien Tagen besonnen – motivieren Sie auch Menschen in Ihrem Umfeld, besonnen zu handeln. Vermeiden Sie über die freien Osterfeiertage Fahrten in die touristischen Zentren der Stadt Norden. Die derzeitige Lage zur Corona-Epidemie in vielen Teilen der Welt sollte hierfür Anlass genug sein."
Im Kampf gegen die Ausbreitung von Sars-CoV-2 setzt die Landesregierung zügig die Empfehlungen des Krisenstabs um. Hier finden Sie alle Vorschriften, die zum Umgang mit der Corona-Epidemie in Niedersachsen ergangen sind, und eine Positivliste mit Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), die Orientierung bei der Auslegung der Maßnahmen bietet
Aktuelle Informationen zum Thema, inklusive Allgemeinverfügungen, entnehmen Sie bitte den Sonderseiten der Stadt Norden Link, des Landkreises Aurich Link, sowie der Ostfriesland Tourismus GmbH Link.
Wir bedauern die aktuelle Situation wirklich sehr und hätten Sie gerne bei uns zu Gast gehabt - jetzt hoffentlich ein anderes Mal. Das Team des Tourismus-Service wünscht Ihnen auch weiterhin viel Kraft und Stärke, vor allem Gesundheit und wir hoffen alle auf ein baldiges Ende der Krise. Sehnsüchtig warten wir schon darauf Sie wieder als unsere Gäste recht herzlich begrüßen zu dürfen.
Viele liebe Grüße von der Nordseeküste und bleiben Sie gesund
Ihr Tourismus-Service Norden-Norddeich
























