Nur wenige Schritte vom eingezäunten Hundestrand entfernt, können Sie mit Ihrem vierbeinigen Freund ins Wattenmeer eintauchen – oder im Watt spazieren.
So gibt es zum einen die Möglichkeit, über eine separate Treppe in direkter Nähe des Hundestrandes, in die westlich des Sandstrandes gelegene Erholungszone (Zone III) des Nationalparks zu gelangen. Auf dem kurzen Weg dahin bzw. auf der Promenade muss Ihr Hund bitte jederzeit angeleint sein. In der Zone III kann Ihr vierbeiniger Freund dann ohne Leine herumtollen. Einzige Ausnahme: In der allgemeinen Brut-, Setz-, und Aufzuchtzeit in Niedersachsen– vom 1. April bis 15. Juli – müssen Hunde auch in der Zone III angeleint sein.
Ebenfalls nur ein paar Schritte vom Hundestrand entfernt befindet sich zum anderen eine der insgesamt fünf Treppenanlagen mit Sitz- und Liegestufen. Diese sowie die übrigen Meeresterrassen sowie das Wattfenster und die Promenade können mit angeleinten Hunden genutzt werden. Diese Treppenanlagen führen alle von der Promenade in die nördlich gelegene Zwischenzone (Zone II) des Nationalparks. In dieser Zone des Wattenmeers besteht eine ganzjährige Anleinpflicht.
Bitte leinen Sie Ihren Hund immer an, wenn Sie den Hundestrand bzw. die eingezäunte Freilauffläche auf dem Sandstrand oder Zone III des Nationalparks verlassen möchten, da auf der gesamten Promenade eine Leinenpflicht im Sinne aller Gäste gilt.