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Gastaufnahme-vertrag

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen

Sehr geehrter Gast,

wir freuen uns über Ihr Interesse an der Buchung einer Unterkunft bei einem Gastgeber in der Region Norden-Norddeich. Im Falle des Zustandekommens eines Gastaufnahmevertrages werden der Gastgeber und die Wirtschaftsbetriebe der Stadt Norden GmbH – nachstehend „WStNG” abgekürzt – ihre ganze Kraft und Erfahrung einsetzen, um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Hierzu tragen auch klare rechtliche Vereinbarungen über Ihre Rechte und Pflichten als Gast und die Rechte und Pflichten Ihres Gastgebers bei, die mit Ihnen in Form der nachfolgenden Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen getroffen werden sollen. Diese Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen Ihnen und Ihrem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Bitte lesen Sie diese Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

Hier geht's zu den vollständigen Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen.

Weitere Informationen

Sie haben Fragen zum Gastaufnahmevertrag? Wir helfen Ihnen gerne!

Ansprechpartner:

Frau Ina Janssen
Tel.: (0 49 31) 98 6-2 06
Fax: (0 49 31) 98 6-92 06
E-Mail: i.janssen(at)norddeich.de

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